Der HTTV sowie die Stadt Wiesbaden haben bekanntgegeben, dass ab heute Neuerungen der Corona-Schutzverordnung gelten.
Alle anwesenden Personen ab 18 Jahren (dies gilt auch für Zuschauende) müssen ihren Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen (2G-Regelung).
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder, die jünger sind als sechs Jahre oder noch nicht eingeschult sind. Diese brauchen grundsätzlich keinen Negativnachweis. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in einer Ausbildungseinrichtung nach §33 des Infektionsschutzgesetz regelmäßig getestet werden, und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest nötig), können auch ohne Impfung an 2G-Angeboten und –Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Bei Schülerinnen und Schülern ist somit weiterhin ein Testheft ausreichend.
Kurz gefasst: 2G für alle ab 18 Jahre. Sonst kein Zutritt zur Halle und damit keine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb möglich. Alle unter 18 Jahre, die nicht geimpft sind und in der Ausbildungsstätte (Schule, Kindergarten) regelmäßig getestet werden, dürfen mit Testheft und/oder tagesaktuellem Test am Training und Spielbetrieb teilnehmen.