TTC Rot-Weiß 1921 Biebrich e.V.

Tischtennisclub aus der Landeshauptstadt


Update Hygienekonzept

Hygienekonzept des TTC Rot-Weiß 1921 Biebrich e.V. für den Trainings- und Wettkampfbetrieb Stand 19. September 2020 Der Vorstand hat ein Hygiene-Konzept erstellt, dass auf die Anforderungen der Stadt Wiesbaden (Stand 01.08.2020), des DOSB und des DTTB spezifisch auf den Tischtennissport zugeschnitten ist. 1. Hygienebeauftragter Jede Trainingseinheit/jeder Wettkampf muss durch eine*n Hygienebeauftragte begleitet werden, der/die die Einhaltung der Hygieneregeln überwacht. Er/sie ist in der Anwesenheitsliste zu benennen. Der/die Hygienebeauftragte ist Mitglied des RWB und entweder Trainer*in, ein Betreuer*in, Mannschaftsführer*in oder Spieler*in. 2. Persönliche Erklärungen und Information: Der/die Hygienebeauftragte legt eine Anwesenheitsliste aus. Dort tragen sich alle Besucher der Halle (Gäste, Spieler*in etc.) mit Namen, Vornamen, Telefonnummer ein. Die Listen werden einen Monat aufbewahrt und sind im Schrank nach dem Training abzulegen. 3. Hallenzugang: Der Zutritt zur Halle, den Umkleideräumen und den Toiletten ist nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet. Nur symptomfreie Personen dürfen die Sportstätte betreten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie Asthma zulässig. Unsere Empfehlung: Waschen Sie immer Ihre Hände nach Betreten der Halle. Dort werden Seifenspender zum Händewaschen bereitgestellt. Die Halle wird nur zweimal am Abend für einen festen Zeitkorridor geöffnet. Die Öffnungszeiten während des Nachwuchstrainings sind für den 17:30-17:45 (mittwochs 18:00 Uhr bis 18:15 Uhr). Erwachsene können ab 19:30 Uhr (freitags 19:15) in die Halle. Der Zutritt zur Halle ist während des Nachwuchstraining für Erwachsene, die trainieren wollen, nicht gestattet, mit Ausnahme der Hygienebeauftragten. Warteschlangen vor der Halle sind zu vermeiden bzw. der Abstand von 1,5 m einzuhalten. Eltern oder andere Begleitpersonen dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch für die Zeit des Trainings wieder verlassen. Die aktuell gütigen Trainingszeiten sowie die verantwortlichen Personen finden sich auf der Webseite des Vereins unter dem Link Trainingsübersicht 4. Mindestabstand: In den Sportstätten ist der Mindestabstand von 1,5 m immer einzuhalten, auch mit Maske. In der Halle der Otto-Stückrath-Schule werden maximal 6 Tische, in der Halle der Freiherr-vom-Stein-Schule maximal 12 Tische gestellt. Alle Personen, die nicht selbst spielen, sich aber in der Halle aufhalten, wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutz empfohlen. 5. Hygiene im Spielbetrieb: Während des Auf- und Abbaus der Tische ist auf den Mindestabstand zu achten. Wir empfeh- len, Handschuhe zu tragen oder sich nach dem Auf- bzw. dem Abbau die Hände zu waschen. Während des Tischtennisspielens besteht keine Maskenpflicht. Auch hier ist von den Spielern auf die Einhaltung des Mindestabstands (Tischlänge) zu achten. Kein Händeschütteln / Abklatschen / Umarmen während des Spielbetriebs; kein Anhauchen des Balles, kein Abwischen des Handschweißes am Tisch. Kein Doppel oder Mixed Umkleiden, Duschen und Toiletten können entsprechend der behördlichen Vorgaben genutzt werden. Bitte dennoch möglichst in Sportkleidung zum Training kommen Hygienekonzept